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B 196

B196

Seit dem 01.01.2020 ist die neue Fürerscheinregelung B196 in Kraft.


Seit dem 01.01.2020 können Führerscheininhaber*innen der Klasse B (Auto) mit einer Schulung in unserer Fahrschule, die Berechtigung erlangen, ohne eine Führerscheinprüfung, ein Motorrad mit maximal 125 ccm zu führen.


Dafür müsst Ihr:


  • 4 x 90 Min. motorradspezifischen Theorieunterricht

    und

  • 10 x 45 Min. praktischen Unterricht
    (Autobahn und Landstraße muss dabei sein)


absolvieren.

 

Bei uns könnt Ihr dabei wählen, ob ihr die praktischen Stunden auf einer 125er mit Schaltung oder einem Roller mit Automatik Getriebe fahrt.



Die Voraussetzungen sind


  • Mindestalter > 25 Jahre
  • Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre


Wir bieten diese Bescheinigung zu einem Kurspreis von


Euro 749,- an.


Mit der Bescheinigung über diesen Kurs und einem Passbild, geht Ihr dann zur Führerscheinstelle und lasst euch den neuen, erweiterten Führerschein, mit der Schlüsselnummer B 196 ausstellen.


Eine Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich!

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