B196
Seit dem 01.01.2020 ist die neue Fürerscheinregelung B196 in Kraft.
Führerschein B196 – Die neue Regelung für Motorradfahren mit 125 ccm
Seit dem 01.01.2020 gilt die neue Führerscheinregelung B196, die es Führerscheininhaber*innen der Klasse B (Auto) ermöglicht, mit einer speziellen Schulung in unserer Fahrschule ein Motorrad mit maximal 125 ccm zu fahren – und das ohne eine Führerscheinprüfung!
So funktioniert’s:
Um die Berechtigung zu erlangen, musst Du:
- 4 x 90 Minuten motorradspezifischen Theorieunterricht absolvieren
- 10 x 45 Minuten praktischen Unterricht (Autobahn und Landstraße sind dabei)
Optionen für die Praxisstunden:
- Du hast die Wahl, ob Du auf einer 125er mit Schaltung oder auf einem Roller mit Automatikgetriebe fahren möchtest.
Voraussetzungen:
- Mindestalter: über 25 Jahre
- Führerschein Klasse B: mindestens 5 Jahre
Kosten: Der Kurs kostet nur 749 €.
Mit der Bescheinigung über den erfolgreich absolvierten Kurs und einem Passbild gehst Du zur Führerscheinstelle und lässt Dir den neuen, erweiterten Führerschein mit der Schlüsselnummer B196 ausstellen.
Wichtiger Vorteil: Eine Führerscheinprüfung ist für den B196 nicht erforderlich!